Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Müller

Die Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Müller besteht seit 2007 in dieser Form. Rechtsanwalt Burkhard Müller berät und vertritt vornehmlich kleine und mittlere Unternehmen des Mittelstandes sowie Privatleute im Familienrecht, Miet- und WEG-Recht, Individualarbeitsrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Zivilrecht. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Die Kanzlei ist in der Kaiserstraße 118, einer Hauptverkehrsstraße in Siegburg, in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone und ist demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus sind genügend Parkmöglichkeiten vorhanden. Nur wenige Gehminuten entfernt finden Sie ferner eine Bushaltestelle(Linien 501, 502, 503). Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 14.30 Uhr individuell mit Rechtsanwalt Müller vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Die Kanzlei arbeitet mit zeitgemäßer EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (RA-B.-Mueller@t-online.de). Fachgebiete/Charakteristika Burkhard Müller, geboren 1962 in Köln-Porz, studierte von 1984 bis 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Köln. Seit Januar 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1997 war er zunächst Rechtsanwalt in Düren, bevor er in eine Bürogemeinschaft in Siegburg wechselte. Seit 2007 ist er nunmehr alleine in Siegburg tätig. Er ist postulationsfähig an allen Amts- und Landesgerichten Deutschlands, so u. a. zum Beispiel beim Landgericht Bonn und beim Landgericht Köln. Rechtsanwalt Müller korrespondiert bei Bedarf in Englisch und Französisch. Rechtsanwalt Müller nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren teil. An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten, insbesondere aber auch unter Berücksichtigung späterer Realisierung von titulierten Forderungen. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Rechtsanwalt Burkhard Müller bereits im Vorfeld vermieden. Optimale Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird. Herr Müller ist verheiratet und leidenschaftlicher Motorradfahrer. An seinem Beruf schätzt er den zwischenmenschlichen Kontakt sowie, den Mandanten in schwierigen Situationen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gerade im Familienrecht ist es Burkhard Müller besonders wichtig, dass ein vertrauensvolles Verhältnis besteht. Rechtsanwalt Burkhard Müller berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Miet- und WEG-Recht, Individualarbeitsrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Zivilrecht, ist aber auch in anderen Rechtsgebieten für Sie da. In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmung sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung — von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung und Hausratsverteilung — berät und vertritt Rechtsanwalt Müller Sie engagiert und fundiert. Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie nimmt zwar im Vergleich zu früheren Zeiten eine geringere Gewichtung ein, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln. Rechtsanwalt Müller kann auf eine große berufliche Erfahrung bei der Interessenvertretung in Familiensachen zurückgreifen. Der Jurist berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, sind nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Burkhard Müller, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr. Rechtsanwalt Müller berät Sie ausführlich u. a. über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet er Ihnen auch einen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag aus, um Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden. Herr Müller berät Sie ferner, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus dem Haus, dem Hausrat, der Wohnung und dem Vermögen nach einer Scheidung wird. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das oft mit dem Familienrecht verbundene Erbrecht. Rechtsanwalt Müller berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Haben Sie daher Fragen zum Erbrecht, zur Erbeneinsetzung, Erbfähigkeit, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfall, Erbfolge, Erbschaft im Allgemeinen, Erbschaftskauf, Erbschaftssteuer, Erbschein, Erbteil, Erbenermittlung, Erbvertrag, Erbverzicht und Fragen rund um das Thema Testament, , so können Sie sich auch hier an Rechtsanwalt Müller wenden. Überdies ist der Jurist im Bereich Sozialrecht Ihre Ansprechperson. Dabei ist Rechtsanwalt Müller nicht nur Ihr rechtlicher Beistand, sondern auch Ihre Vertrauensperson, die auch auf die individuellen menschlichen Bedürfnisse einzugehen versucht. Rechtsanwalt Müller wird auch bei Themen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Frührente, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe und dem Bereich Rehabilitation/Behinderung für Sie aktiv. Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Burkhard Müller Sie im Mietrecht. Häufig liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Unmut annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu lang andauernden juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Das Mietrecht regelt unter anderem umfangreich die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Müller berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und einer Modernisierungsankündigung. Haben Sie daher Fragen zu Mietvertrag, Kündigung, Zeitvertrag oder Staffelmietvertrag, Mieterhöhung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Kaution, so können Sie sich an Rechtsanwalt Müller wenden. Darüber hinaus steht der Jurist in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen sowie Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Rechtsanwalt Müller macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend und berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Das WEG-Recht zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwalt Burkhard Müller Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Der Jurist steht Ihnen als Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das üblicherweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Bei Rechtsanwalt Müller finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Hier steht Rechtsanwalt Müller Ihnen mit seinem Fachwissen, insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Darüber hinaus berät und vertritt Burkhard Müller Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er berät aber auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindung prüft der Jurist ihren persönlichen Fall. Das Verkehrsrecht und die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist ein weiterer Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Burkhard Müller. Das Thema Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Es erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Das Verkehrsrecht beinhaltet aber auch Regelungen zu Alkoholfahrten und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Chancen zur Bewältigung der MPU zu erhöhen oder Sperrfristen zu verkürzen. Erforderlich ist eine plausible Auseinandersetzung mit den eigenen Schwächen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben, und insofern eine nachhaltige Verbesserung des Fahrverhaltens. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Burkhard Müller hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gehört ebenfalls zu seinem Aufgabengebiet. Im Vertragsrecht prüft und erarbeitet er Verträge wie beispielsweise Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn zum Beispiel einer eine Reise tut, dann will er was erleben Die allermeisten Reisenden kommen gut erholt und zufrieden aus den Ferien zurück. Doch leider machen viele auch sehr unliebsame Erlebnisse. So entpuppt sich die gebuchte Traumreise mitunter als regelrechter Horrortrip. Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Reise nicht zufrieden gewesen sein, empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes! Bringen Sie Ihre Reiseunterlagen zu Rechtsanwalt Müller. In einer kostengünstigen Erstberatung kann festgestellt werden, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Es empfiehlt sich jedoch, schnell zu handeln. Ihre Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht werden. Ist diese Ausschlussfrist gewahrt, gilt im Reiserecht eine zweijährige Verjährungsfrist. Des Weiteren sind Beweise erforderlich. Machen Sie noch am Urlaubsort Fotos, Videos oder Skizzen vom Reisemangel und nehmen Sie Kontakt mit Mitreisenden auf, die als Zeugen in Frage kommen. Die Gerichte verlangen eine aussagekräftige Dokumentation. Wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise nicht zufrieden waren, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Burkhard Müller.

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