Rechtsanwalt Peter M. Eberle
Die Kanzlei versteht ihre Aufgabe als Dienstleister darin, die Interessen der Mandanten mit der höchsten Priorität durchzusetzen und dem wirtschaftlichen Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Hierfür sind präzise, zielorientierte und eindeutige, rechtlich fundierte Empfehlungen unter Aufzeigung von Chancen und Risiken unabdingbar. Berücksichtigt werden allerdings nicht nur rechtliche, sondern auch darüber hinausgehende Gesichtspunkte im Hinblick auf die Bedürfnisse der Mandanten. Hierzu gehört insb. eine vorausschauende Planung zur Vermeidung eines neuen Streitfalls. Neben der beratenden Tätigkeit ist auch die forensische Tätigkeit, also das Auftreten als Interessensvertreter der Mandanten vor Gericht, ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Zusätzlich zu der rechtlichen Aufbereitung des Sachverhaltes ist hier das taktische Vorgehen in Absprache mit den Mandanten von entscheidender Bedeutung, um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Vor diesem Hintergrund und der Komplexität der heutigen Rechtsgebiete ist eine Konzentration auf eindeutige Tätigkeiten und Schwerpunktgebiete, auf die sich die Kanzlei spezialisiert hat, unbedingt geboten. Nur so kann eine qualifizierte und spezialisierte Dienstleistung erfolgen.
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